EU AI Act · Art. 50 · Was ist zu tun?

Welche Bilder sollten Sie genauer prüfen?

EU WebCheck hilft Ihnen, KI-generierte oder mit KI bearbeitete Bilder auf Ihrer Website zu finden. Der Prüfbericht zeigt auffällige Bilder und die Seiten, auf denen sie verwendet werden – übersichtlich in einer konkreten Prüfliste.

Kostenlose Umfangsvorschau

Ein erster Überblick.

Die Vorschau zeigt den tatsächlich erreichbaren Umfang Ihrer Website und erste Befunde. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie den vollständigen Prüfbericht benötigen.

Schritt 1 von 2 · Kostenlose Umfangsvorschau

Website-Adresse eingeben – die kostenlose Vorschau zeigt Prüfumfang und erste Befunde.

Was passiert mit meinen Angaben?

Wir prüfen nur die öffentlich erreichbaren Seiten der angegebenen Adresse. Gespeichert werden Adresse, IP-Adresse und der ermittelte Umfang; ohne Bestellung löschen wir sie nach 30 Tagen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

  • Direkt online prüfenStartet sofort
  • Verarbeitung in der EUDatenschutz nach DSGVO
  • Keine InstallationKein Login, kein Eingriff
Website-Seiten werden zu einer geordneten Liste mit Bildern, Fundstellen und technischen Prüfsignalen.
Aus den Bildern auf Ihrer Website wird eine übersichtliche Liste.Fundstelle, Metadaten und Modellwerte werden nachvollziehbar.

Das Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand haben.

Einen Bericht als PDF — die gemeinsame Grundlage für Marketing, Webteam, Agentur und Recht.

Was im Bericht steht

  • jedes im Scan ausgewertete Bild mit Bildadresse
  • die Unterseite, auf der es eingebunden ist
  • technische Herkunftssignale aus C2PA, IPTC und EXIF
  • zwei getrennte Modellschätzungen je Bild

Was Sie damit tun können

  • die Bilder zuerst klären, bei denen es sich lohnt
  • Agentur und Redaktion gezielt nach Originaldateien fragen
  • entscheiden, wo eine Kennzeichnung nötig oder sinnvoll ist
  • festhalten, was Sie geprüft haben und wann
EU WebCheck · BeispielAI Act Website-PrüfberichtBild · Fundstelle · Prüfsignale
AI Act Check3 Bilder sind zu überprüfen.3
Headerbildteam-hero.webpgefunden auf /ueber-uns/Herkunft klären
Blogmotivmesse-2026.jpggefunden auf /aktuelles/messe/C2PA-Signal
Produktbildprodukt-neu.pnggefunden auf /produkte/neu/kein Signal

Beispieldaten zur Veranschaulichung. Der tatsächliche Prüfbericht weist den erreichten Scan-Rahmen aus.

Am Beispiel erklärt

Woher stammen die Bilder auf Ihrer Website?

Eine frei erfundene Bäckerei, ein echter Bericht: In gut vier Minuten sehen Sie, wie der AI Act Website-Check die Herkunft Ihrer Bilder prüft – von der Vorschau bis zur Aufgabenliste.

Demo-Website frei erfunden · Bericht echt · 4:14 min

Kostenlose Vorschau startenFür Ihre eigene Website · ohne Login, ohne Kauf

Der vollständige Ablauf

Eine Webadresse genügt – der Check prüft die gesamte Website.

Das Hochladen einzelner Dateien war gestern: EU WebCheck folgt internen Links, sammelt eindeutige Bildadressen und ordnet jedes Bild seiner Fundstelle auf einer Unterseite zu.

  1. 1Adresse eingebenStartadresse eintragen.
  2. 2Vorschau ansehenErkannte Seiten, Bildmenge und erste technische Befunde.
  3. 3Bericht erhaltenDer vollständige Prüfbericht als PDF per E-Mail.
  4. 4Punkte abarbeitenSie wissen, welche Bilder zuerst dran sind, wen Sie fragen müssen und was Sie festhalten sollten.

Art. 50 AI Act

Seit 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten –
aber nicht für jedes KI-Bild.

Anbieterpflichten zur maschinenlesbaren Markierung und Betreiberpflichten zur sichtbaren Offenlegung sind zu unterscheiden. Bei Betreibern betrifft die ausdrückliche Offenlegungspflicht insbesondere Bilder, deren Motiv wesentlich verändert wurde – etwa wenn Hintergründe ausgetauscht oder Gegenstände beziehungsweise Personen entfernt wurden.

Art. 50 gilt grundsätzlich

Betreiber müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte klar offenlegen. Anbieter generativer Systeme müssen synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren.

Begrenzte Übergangsfrist

Der Aufschub betrifft nur bestimmte, bereits vor dem 2. August angebotene Systeme und deren Anbieterpflicht zur maschinenlesbaren Markierung – nicht allgemein Website-Betreiber.

Wichtig für Bestandsinhalte:
Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen laut den FAQ der EU-Kommission nicht rückwirkend gekennzeichnet werden; eine freiwillige Kennzeichnung wird empfohlen. Kein Freibrief für spätere Nutzungen: Wird ein altes Bild nach dem Stichtag bearbeitet oder in einer neuen Kampagne wiederverwendet, sollte diese Veröffentlichung erneut geprüft und – falls erforderlich – gekennzeichnet werden. Quelle: EU-Kommission, FAQ zu Art. 50 ↗

Sichtbar bei erster Betrachtung

So kann Transparenz direkt am Inhalt aussehen.

Welche Kennzeichnung passt, hängt vom Inhalt und seinem Verwendungskontext ab. Die EU stellt dafür drei optionale Icons bereit: für vollständig KI-generierte Inhalte, für mit KI wesentlich veränderte Inhalte und als allgemeinen Hinweis mit verständlichem Begleittext.

Stadtansicht mit dem EU-Icon „AI Generated“ oben links im BildWohnzimmerfoto mit dem EU-Icon „AI Modified“ unter dem BildIllustration mit AI-Basisicon und dem Klartext „KI wurde zur Erstellung eingesetzt“
Illustrative Beispiele – die rechtliche Einordnung hängt vom Kontext ab.
Offizielles EU-Icon: AI Generated
Vollständig KI-generiertEU-Variante „AI Generated“
Offizielles EU-Icon: AI Modified
Teilweise KI-verändertEU-Variante „AI Modified“
Offizielles allgemeines EU-Icon für KI-Beteiligung
Allgemeiner KI-HinweisBasisicon plus verständlicher Klartext

Die Icons sind optional. Wo Art. 50 eine Offenlegung verlangt, muss sie klar, unterscheidbar und barrierefrei erfolgen. Icons und Platzierungsvorgaben bei der EU ↗

Nicht raten.
Kostenlos nachsehen.

Der Beispielbericht zeigt die Form. Was auf Ihrer Website tatsächlich gefunden wird, zeigt die Vorschau – ohne Login, ohne Kauf.

Kostenlose Vorschau startenBis zu 1.000 Seiten · kein Login · kein Eingriff in Ihre Website

So beginnt es im Alltag

„Das wird schon passen“ ist keine Bestandsaufnahme.

Agentur, Redaktion und Webteam haben Bilder bearbeitet. Monate später weiß niemand mehr sicher, welches Motiv mit welchem Werkzeug verändert wurde – oder wo es noch online ist.

Anna · GeschäftsführungWelche Bilder auf unserer Website wurden eigentlich mit KI bearbeitet?

Mara · MarketingBei ein paar bestimmt. Aber ich weiß weder welche noch auf welchen Seiten.

Jonas · WebteamDann machen wir zuerst den EU WebCheck.

Kostenlose Vorschau

Beginnen Sie mit einem aktuellen Überblick.

Eine Website-Adresse genügt. Sie sehen zuerst, wie viel der Check tatsächlich erreicht.

Kostenlose Vorschau starten

Kurz geklärt

Häufige Fragen.

Muss jedes KI-generierte oder KI-modifizierte Bild gekennzeichnet werden?

Nein — es kommt auf die inhaltliche Veränderung an, nicht auf das Werkzeug. Kennzeichnungspflichtig sind vor allem Deepfakes: Bilder, bei denen das Motiv verändert wurde – zum Beispiel durch einen ausgetauschten Hintergrund oder entfernte oder hinzugefügte Gegenstände oder Personen. Eine einfache Retusche (Farbe, Kontrast, Entrauschen) kann ohne Kennzeichnung zulässig sein. Der Check hilft, betroffene Bilder zu finden; die rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Was prüft EU WebCheck?

Der Check erfasst erreichbare Seiten und Unterseiten und die dort gefundenen Bildadressen. Technisch geeignete Bilder werden auf C2PA-, IPTC-, EXIF- und Generatorhinweise geprüft und durch zwei Modelle getrennt eingeschätzt.

Muss ich jedes Bild einzeln hochladen?

Nein. Eine Startadresse genügt; EU WebCheck folgt den internen Links und erstellt die Bildliste automatisch.

Wie tief wird die Website durchsucht?

Bis zu 1.000 öffentlich erreichbare Unterseiten. EU WebCheck startet bei der eingegebenen Adresse und folgt den Links rekursiv. Wie viele Seiten auf Ihrer Website tatsächlich gefunden werden, zeigt die kostenlose Vorschau vorab. Fehlende, nicht verlinkte Landingpages können hinzugefügt werden.

Erkennt der Check auch KI-Retusche?

Nicht zuverlässig aus der fertigen Bilddatei allein. Ein auffälliger Modellwert liefert einen Prüfanlass. Ob KI nur bei einer Standardkorrektur oder bei einer wesentlichen Veränderung im Spiel war, klären Originaldatei und Arbeitsprozess.

Welche Modelle werden verwendet?

EU WebCheck nutzt zwei Bilddetektoren, die der Bericht mit Namen ausweist: aktuell Organika/sdxl-detector und haywoodsloan/ai-image-detector-deploy.

Was bedeuten die Prozentwerte?

Jeder Wert ist eine Modellschätzung, keine gemessene Wahrheit. Hohe Werte priorisieren ein Bild für die manuelle Klärung; sie beweisen weder KI-Herkunft noch Kennzeichnungspflicht.

Was bedeutet „kein technisches Signal“?

In der Datei wurden keine auswertbaren Herkunftsinformationen gefunden. Solche Daten können von Anfang an fehlen oder beim Export, Upload oder bei der Bildoptimierung verloren gehen. Ein fehlendes Signal beweist keine menschliche Herkunft.

Wie kläre ich ein auffälliges Bild?

In fünf Schritten: Entstehung nachweisen (Originaldatei, Werkzeug, Agenturübergabe) · Bearbeitung einordnen (Standardkorrektur oder inhaltliche Änderung) · Inhalt und Kontext prüfen (liegt ein Deepfake vor, wo wird er eingesetzt) · Hinweis richtig platzieren (idealerweise direkt im Bild) · Verantwortung festhalten (wer entschieden, geliefert, freigegeben hat).

Sind die offiziellen EU-Icons verpflichtend?

Nein, ihre Verwendung ist optional. Wo der EU AI Act in Artikel 50 eine Offenlegung verlangt, muss sie dennoch klar, unterscheidbar und barrierefrei erfolgen. Das Icon allein ist kein Prüfsiegel und kein Nachweis der Rechtskonformität.

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?

Nicht, wenn der konkrete Inhalt sichtbar offengelegt werden muss. Bei Deepfakes muss die Information bei der ersten Betrachtung wahrnehmbar sein — also am Inhalt selbst, auch bei mobilen Zuschnitten.

Was gilt für Bilder von Agenturen oder Freelancern?

Klären und dokumentieren Sie, wer über den KI-Einsatz entschieden hat, wer veröffentlicht und wer die Kennzeichnung umsetzt. Der Bericht liefert dafür die gemeinsame Bild- und Fundstellenliste, ersetzt aber keine rechtliche Rollenprüfung.

Ist der Bericht ein Rechtsnachweis?

Nein, er dokumentiert eine technische Analyse. Er gibt Ihnen einen belastbaren Überblick und die nächsten Schritte — und kann im Zweifel zeigen, dass Sie sich um das Thema gekümmert haben.

Wie lange dauert der vollständige Scan?

Je nach Seitenzahl, Bildmenge und Antwortzeiten einige Minuten, bei sehr umfangreichen Websites oder hoher Auslastung bis zu wenigen Stunden. Die Zustellung erfolgt nach Abschluss per E-Mail als PDF.

Was tun bei einer Fehlbewertung?

Modellwerte können falsch positiv oder falsch negativ sein. Melden Sie Bericht, Bildadresse und Kontext über die Supportseite; das Ergebnis wird überprüft.

Was kann der Scan nicht sehen?

Login-Bereiche, per robots.txt gesperrte Pfade, nur nach Klick oder Scrollen geladene Inhalte und Seiten, die zu langsam antworten. Der Bericht weist den tatsächlich erreichten Umfang aus, und nicht verlinkte Seiten können Sie nachtragen.